Zahnersatz

Füllungstherapie - Inlays und plastische Füllungen

Grundsätzlich kann man zwischen plastischen Füllungen (sog. „Plombe“) und Einlagefüllungen bzw. Inlays unterscheiden.
Inlays werden als Ein-Stück in den Zahn zementiert und im Labor hergestellt, plastische Füllungen werden in den Zahn „gestopft“ und sofort bearbeitet.

Zum besseren Verständniss

Grundsätzlich kann man zwischen plastischen Füllungen (sog. „Plombe“) und Einlagefüllungen bzw. Inlays unterscheiden.
Inlays werden als Ein-Stück in den Zahn zementiert und im Eigenlabor hergestellt, während plastische Füllungen in Unterschnitte in den Zahn „gestopft“ und sofort bearbeitet werden können.
Die Herstellungskosten der Füllungen und Inlays im Seitenzahnbereich (Backenzähne) werden nach Flächen berechnet. Es kommt also bei der Kostenerstellung auf die Anzahl der Flächen an, die Ihr Behandler als Karies entfernen muss. Auch die Füllungsmaterialien unterscheiden sich hinsichtlich des Aufwandes bei der Herstellung, der Lebensdauer und der Ästhetik.

Ein Zahn hat fünf Flächen

  1. zur Zunge bzw. Gaumen
  2. vorne
  3. hinten
  4. oben
  5. zur Wange

Zahnersatz

 
Zahnersatz
Zahnersatz
Zahnersatz
Alte Amalgamfüllung
Kunststoff- oder Keramikinlay
Goldinlay

Weitere Füllungstherapie:

Zahnersatz
Zahnersatz
Kavität mit nebenliegendem fertiggestellten Inlay
Aufgesetztes Keramikinlay

Mehrkostenvereinbarung:

Für gesetzlich versicherte Patienten (Kassenpatienten) besteht die Möglichkeit, über eine private Behandlungsvereinbarung andere, als von den Krankenkassenrichtlinien vorgeschriebene, Füllungsmaterialien zu wählen. Laut Kasse ist nur eine „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche“ Versorgung erforderlich.
Unsere Praxis bietet Ihnen stattdessen an, Ihre individuellen Wünsche zu berücksichtigen, d. h.: Sie suchen sich eine Füllungstherapie Ihrer Wahl aus; wir rechnen die Kassen-Standardfüllung inklusive Begleitleistungen (Spritze, nervnahe Behandlung, etc.) mit Ihrer Krankenkasse ab und liquidieren den Differenzbetrag über eine private Behandlungsvereinbarung (Mehrkostenvereinbarung).

Die Aufklärung über Füllungsmaterialien und Mehrkosten erhalten Sie vor der Behandlung.

Wurzelfüllung

Ist die Karies soweit fortgeschritten, dass der Zahnnerv betroffen ist, muss eine Wurzelfüllung gemacht werden.
Dabei wird, nach der Betäubung, der Nerv mit kleinen Feilen aus dem Nervfach entfernt. In ein bis zwei Sitzungen wird dann ein Medikament in das Nervfach eingebracht, so dass alle eventuell verbleibenden Bakterien abgetötet werden.
Danach wird eine bleibende Füllung in das Nervfach eingebracht, um den Zahn noch lange funktionsfähig zu halten.
Nach einem ½ Jahr wird eine Röntgenaufnahme gefertigt. Ist diese Aufnahme ohne Befund, wird der Zahn mit einer Krone stabilisiert.

Zahnersatz
Zahnersatz
dargestellte Zahnnervkanäle
eingebrachte Wurzelfüllung