Mehrkostenvereinbarung:
Für gesetzlich versicherte Patienten (Kassenpatienten) besteht die Möglichkeit, über eine private Behandlungsvereinbarung andere, als von den Krankenkassenrichtlinien vorgeschriebene, Füllungsmaterialien zu wählen. Laut Kasse ist nur eine „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche“ Versorgung erforderlich.
Unsere Praxis bietet Ihnen stattdessen an, Ihre individuellen Wünsche zu berücksichtigen, d. h.: Sie suchen sich eine Füllungstherapie Ihrer Wahl aus; wir rechnen die Kassen-Standardfüllung inklusive Begleitleistungen (Spritze, nervnahe Behandlung, etc.) mit Ihrer Krankenkasse ab und liquidieren den Differenzbetrag über eine private Behandlungsvereinbarung (Mehrkostenvereinbarung).
Die Aufklärung über Füllungsmaterialien und Mehrkosten erhalten Sie vor der Behandlung.
Wurzelfüllung
Ist die Karies soweit fortgeschritten, dass der Zahnnerv betroffen ist, muss eine Wurzelfüllung gemacht werden.
Dabei wird, nach der Betäubung, der Nerv mit kleinen Feilen aus dem Nervfach entfernt. In ein bis zwei Sitzungen wird dann ein Medikament in das Nervfach eingebracht, so dass alle eventuell verbleibenden Bakterien abgetötet werden.
Danach wird eine bleibende Füllung in das Nervfach eingebracht, um den Zahn noch lange funktionsfähig zu halten.
Nach einem ½ Jahr wird eine Röntgenaufnahme gefertigt. Ist diese Aufnahme ohne Befund, wird der Zahn mit einer Krone stabilisiert.
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dargestellte Zahnnervkanäle |
eingebrachte Wurzelfüllung |